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Kriterien zur fachspezifischen Evaluation von Tenure-Track-Professuren und in Career-Track-Verfahren der Fakultät für Geowissenschaften

Grundlage dieses Kataloges sind § 6 Abs. 1 und Anlage 1 der Ordnung für die Zwischen- und Endevaluation von Tenure Track-Professuren und für die Evaluation in RUB Career Track-Verfahren an der Ruhr-Universität Bochum vom 2. Mai 2018 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 1248). Die Fakultät für Geowissenschaften nimmt damit die fachspezifische Konkretisierung der universitätsweit geltenden Kriterien für die Evaluationszielvereinbarung vor, die im Rahmen der Berufung zwischen einer Tenure Track-Professorin oder einem Tenure Track-Professor und dem Rektorat im Einvernehmen mit der Fakultät abzuschließen ist. Der Katalog gilt zugleich als fachspezifische Konkretisierung der Kriterien für die Evaluation in RUB Career Track-Verfahren gemäß § 14 Abs. 1 der genannten Ordnung. Bei der Anwendung der Kriterien sind gemäß § 6 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 der Ordnung die Dauer des wissenschaftlichen Werdegangs und ggf. die Lebensumstände (familiäre Situation, gesundheitliche Situation o.ä.) angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl mit Blick auf den Umfang der Erfüllung eines einzelnen Kriteriums als auch mit Blick auf die Vollständigkeit der Erfüllung der Gesamtheit der Kriterien.
Kriterien:

  1. Wissenschaftliche Qualität, Originalität und inhaltliches Spektrum der Forschung (mit erkennbarer Erweiterung der wissenschaftlichen Arbeitsgebiete und des Innovationsgehalts der Arbeiten seit der Dissertation)
  2. Publikationen nach Qualität, Quantität und internationaler Sichtbarkeit: Bei der Endevaluation von Tenure Track-Professuren müssen seit der Dissertation erbrachte Publikationsleistungen (z.B. Veröffentlichungen in internationalen, v.a. englischsprachigen peer-reviewed Journals oder Herausgeberschaften) vorliegen, die nach einschlägigen Anforderungen der Fakultät, die den unterschiedlichen Kulturen der in der Fakultät vertretenen Disziplinen Rechnung tragen, Voraussetzung für eine kumulative Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen sind. Bei der Zwischenevaluation muss ein angemessener Fortschritt zur Erreichung dieser Leistungen feststellbar sein. Bei der Evaluation in einem W2-Tenure Track- und in einem RUB Career Track-Verfahren ist seit der Habilitation oder der Anerkennung habilitationsäquivalenter Leistungen eine Fortsetzung der Publikationstätigkeit erforderlich, die unter Berücksichtigung abweichender Zeiten denselben Anforderungen entspricht.
  3. Drittmitteleinwerbungen: Bis zur Endevaluation von Tenure Track-Professuren sollen die jährlichen erfolgreich eingeworbenen Drittmittel näherungsweise den fachspezifischen Benchmark erreichen; wird dieser Wert nicht erreicht, können Qualität (z.B. DFG-Erstanträge) und Umfang abgelehnter Anträge in die Bewertung einbezogen werden. Bei der Zwischenevaluation muss ein angemessener Fortschritt zur Erreichung dieser Leistungen feststellbar sein. Bei der Evaluation in einem RUB Career Track-Verfahren sind seit der Berufung an die RUB Drittmitteleinwerbungen erforderlich, die unter Berücksichtigung abweichender Zeiten denselben Anforderungen entsprechen.
  4. Sichtbarkeit und Vernetzung in der Fachwelt, nachgewiesen durch wissenschaftliche Vorträge bei Fachkonferenzen oder anderen, auch interdisziplinären Veranstaltungen für Fachdiskussionen (z.B. Workshops, Kolloquien oder Forschungsseminare anderer Forschungseinrichtungen oder wissenschaftlicher Vereinigungen) sowie auch durch die Organisation von Fachtagungen, Engagement für wissenschaftliche Gesellschaften oder gutachterliche Tätigkeiten.
  5. Internationale Forschungserfahrung und Forschungskooperationen (z.B. internationale Konferenzvorträge und Konferenzorganisation, Mitwirkung in internationalen Projekten, internationale Workshops, Netzwerke, Auslandsaufenthalte und Fellowships).
  6. Wissenschaftliche Qualität, Originalität und inhaltliches Spektrum der Lehre: Dazu gehören Lehrveranstaltungen der grundständigen Lehre in den Bachelorstudiengängen und ein Angebot von Veranstaltungen zum „forschenden Lehren“ in den Masterstudiengängen. Als Grundlage für die Evaluation einer Tenure-Track-Professur sollen bis zur Zwischenevaluation deren sämtliche Lehrveranstaltungen der studentischen Veranstaltungsbewertung unterzogen werden. In der verbleibenden Zeit bis zur Endevaluation soll dies im in der Fakultät üblichen Turnus geschehen. Bei der Evaluation in einem RUB Career Track-Verfahren sind ebenfalls die mindestens im in der Fakultät üblichen Turnus vorgenommenen studentischen Veranstaltungsbewertungen sowie hochschuldidaktische Weiterbildungen zu berücksichtigen.
  7. Angemessene Beteiligung an der Betreuung von Abschlussarbeiten und Promotionsvorhaben.
  8. Wissenstransfer (z.B. wissenschaftliche Politikberatung, Kooperationen mit der gewerblichen Wirtschaft, Unterstützung von Ausgründungen, Verbreitung von Forschungsergebnissen in der Öffentlichkeit durch Medien, Vorträge außerhalb eines rein wissenschaftlichen Kontexts o.ä.).
  9. Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung, weiteres Engagement für die Universität in angemessenem Maße.
  10. Überfachliche Kompetenzen (strategische Kompetenz, Führungskompetenz, Kommunikationskompetenz, Kooperationskompetenz).