Jeder und jedem Studierenden wird im Studium eine Mentorin oder ein Mentor per Zufall durch den Mentoringbeauftragen zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt per Email an Ihre individuelle Email-Adresse der RUB (i.d.R. vorname.nachname(at)rub(dot)de). Diese Email erhalten Sie zum Ende der Vorlesungszeit des zweiten Fachsemesters (SoSe).
Ab dem WiSe 2017/18 (Studienbeginn) sind B.A.- und B.Sc.-Studierende verpflichtet, nach Absolvieren des ersten Studienjahres zu Beginn des darauf folgenden Semesters (3. Semester - beim ersten Jahrgang: SoSe 2019) mit dem zugeteilten Mentor den bisherigen Studienerfolg zu besprechen. Die Pflichtberatung ist als "offenes Gespräch" zu verstehen, in dem gemeinsam mit einem erfahrenen Lehrenden aus dem Geographischen Institut mögliche Probleme und passende Lösungsansätze diskutiert werden können. Studierende, die diese obligatorische Beratung nicht wahrnehmen, erhalten keinen Zugang zur Abschlussprüfung des Moduls "Landschaften Mitteleuropas" (B.A.) bzw. "Landschaften und Ökosysteme Mitteleuropas" (B.Sc.). Über diese Pflichtberatung hinaus ist der Mentor auch ein Ansprechpartner bei weiteren Fragen zum Studium. Entsprechend ist ein regelmäßiges Gespräch mit dem Mentor ein freiwilliges Angebot an alle Studierenden!
Alle Studierende, die vor dem WiSe 2017/18 ein B.A.- oder B.Sc.-Studium begannen, sind weiterhin verpflichtet, zum Ende des Studiums den ausgefüllten und unterschriebenen Bescheinigungsbogen im Wiss. Prüfungsamt einzureichen. Ein Nachweis über mind. 6 Mentorengespräche ist dabei erforderlich. Den Bescheinigungsbogen erhalten Sie über das Prüfungsamt.
Sprechzeiten: | Dienstag, 15-17 Uhr, in IA 6/75 |